4insiders besteht aus 20 regionalen Temporärbüros, welche Temporärstellen an gelernte Handwerker vermitteln. Lokal präsent und schweizweit vernetzt, kann jedes einzelne 4insiders Temporärbüro optimal auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen. Das 4insiders Temporärbüro findet immer den passenden Temporärjob für Handwerker, oder den passenden Mitarbeiter für Firmenkunden. 4insiders verzichtet auf teure Inserate oder Plakate. Mit den Ersparnissen wird die Höchstlohngarantie finanziert.
Personalverleih ist der schweizerische, rechtliche Begriff für temporäre Arbeit. Temporärbüros bieten Temporärstellen an. Beim Personalverleih handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Arbeitgeber als Verleiher (auch Verleihbetrieb bzw. Temporärbüro genannt), dem Einsatzbetrieb, an den ein Arbeitnehmer ausgeliehen wird, und dem temporären Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber (Temporärbüro) und dem temporären Arbeitnehmer abgeschlossen. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung nicht beim Temporärbüro sondern in der Einsatzfirma.
Für den Personalverleih ist entscheidend, dass das Temporärbüro wesentliche Weisungsbefugnisse an den Einsatzbetrieb abtritt. Grundlage für den Personalverleih ist das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih, kurz: Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), und die Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV).
Ein 4insiders Temporärbüro findet dir die passende Temporärstelle. Wir wissen Lohn motiviert!