Die 4insiders-Temporärbüros vermitteln Handwerker an Firmen aus dem Baunebengewerbe und der Industrie.
Bei den 4insiders Temporärbüros finde ich die passenden Temporärstellen.
Die 4insiders Personalbüros haben für meine Firma den passenden Bewerber aus meiner Branche. Wenn ich dringend Bedarf an Personal habe, melde ich mich bei 4insiders, denn sie sind unglaublich schnell und unkompliziert.
In der Schweiz arbeiten über 400‘000 Menschen in Temporärstellen – mit steigender Tendenz. Das Können und die Flexibilität dieser Mitarbeitenden sind der Schlüssel für einen erfolgreichen Personalverleih.
Seit fast 40 Jahren vermitteln wir erfolgreich gelernte junge Handwerker ins Baunebengewerbe und die Industrie. Du profitierst von unserem Firmennetzwerk, das während dieser Jahre dank langjähriger Beziehungen stetig gewachsen ist. Es umfasst mehrere hundert Betriebe in deiner Region.
Deshalb findest auch du bei uns die passende Temporärstelle! Durch deine temporären Einsätze sammelst du viele wertvolle Erfahrungen in verschiedenen Firmen und du gewinnst interessante Einblicke in unterschiedliche Unternehmen.
Vertrag:
Dein Arbeitgeber sind wir, die Temporärfirma. Wir stellen mit dir einen Rahmenvertrag aus, der für alle Einsätze gültig ist. Für jeden einzelnen Einsatz gibt es zusätzlich einen individuellen Einsatzvertrag, der die jeweiligen Details (Beginn und Ende des Einsatzes, Arbeitszeiten, Lohn, Sozialversicherungsabzüge, Spesen) regelt.
Lohn:
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih regelt den Mindestlohn. Gilt für den Betrieb schon ein allgemeinverbindlicher GAV, gelten dessen Mindestlöhne. Wir bei 4insiders garantieren dir den Höchstlohn. D.h. bei uns verdienst du mindestens CHF 3.00 pro Stunde mehr als bei anderen Temporärbüros.
Kündigungsfristen:
In den ersten 3 Monaten: 2 Tage
Nach 3 Monaten ununterbrochener Anstellung: 7 Tage
Nach 6 Monaten ununterbrochener Anstellung: 1 Monat
Alle Einsätze bei uns innerhalb eines Jahres werden zusammengezählt. Kettenverträge, mehrere Verträge im selben Betrieb, sind verboten, weil so der Arbeitnehmerschutz umgangen wird.
Berufliche Vorsorge:
Im Gegensatz zum unbefristeten Einsatz gilt die Versicherungspflicht bei befristeten Anstellungen mit einer Vertragsdauer von bis und mit drei Monaten: keine Versicherung. Bei einer befristeten Anstellung mit Vertragsdauer von mehr als drei vollen Monaten: Die Versicherung ist ab dem ersten Tag gültig. Bei einem ursprünglich kurzfristigen Vertrag, der auf eine Dauer von gesamthaft über drei Monaten verlängert wird: Die Versicherungspflicht gilt ab Vertragsverlängerung.
Weiterbildung:
Der GAV-Weiterbildungsfonds gewährt für Weiterbildung auf Gesuch hin eine Kostenübernahme bis zu CHF 5'000 und für Lohnausfall bis zu CHF 2'250 (Infos: https://www.tempservice.ch/de/temptraining/index.php).
Für weitere Informationen stehen wir dir gerne zur Verfügung